AGB´S

ABG`S

**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)**

Stand: 30. 11. 2022



**Präambel**

Milastouch verstautet Theta Healing Sitzungen, 1:1 Mentoring, Brand Design und Website und bietet diese ebenfalls als digitales Produkt und in Online-Kursen an. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für Stunden und Kurse von Theresa Zemann.



**§ 1 Grundlegende Bestimmungen**

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Theresa Zemann, Burgenlandstraße 7, in 2460 Bruck an der Leitha - nachfolgend Anbieter genannt – und dem Kunden, die per E-Mail oder über die Webseite des Anbieters geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird nicht beim Anbieter gespeichert und ist dem Kunden nach Absenden der Bestellung nicht mehr zugänglich. Der Kunde kann den Vertragstext vor Abgabe der Bestellung über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder elektronisch sichern.



**§ 2 Vertragsgegenstand**

Gegenstand des Vertrages sind folgende Formate, die auch digital oder online stattfinden:

- ThetaHealing-Sitzungen
- 1:1 Mentoring mit Theresa Zemann
- Brand Design
- Webdesign
- Digitales Produkt
- Online-Kurse

Der Anbieter weist darauf hin, dass in den vorbenannten Veranstaltungen keine Heilbehandlungen erfolgen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Angebote auf der Internetseite des Anbieters.

**§ 3 Zustandekommen des Vertrages**

(1) Die Angebote des Anbieters im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung des Kunden (Angebot des Kunden).

Der Kunde kann seine Anmeldung per E-Mail, schriftlich oder über das auf der Website des Anbieters zur Verfügung gestellte Anmeldeformular abgeben. Vor Absenden der Anmeldung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück” des Internetbrowsers) bzw. die Anmeldung abzubrechen. Mit dem Absenden der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot beim Anbieter ab.

(2) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch die Anmeldebestätigung in Textform (z.B. E-Mail) durch den Anbieter. Sollte der Kunde binnen 5 Tagen keine Anmeldebestätigung erhalten haben, ist er nicht mehr an sein Angebot, seine Anmeldung, gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(3) Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte E-Mailadresse zutreffend, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.



**§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen**

4.1 Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie enthalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern, auch etwaiger geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten:

- Kreditkarte
- PayPal

4.3  Die Bezahlung der vertragsgegenständlichen Leistungen ist grundsätzlich nur per Vorkasse möglich. Sofern nichts anderes vereinbart wird, zieht Anbieter die fälligen Beträge ein. Die Vergütung ist unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens 3 Tage vor Beginn der Leistung fällig.

4.4  Bei vereinbarter Ratenzahlung von Fort- und Ausbildungen ist die erste Rate spätestens drei Tage vor Zusammenarbeit fällig, die zweite, dritte und etwaige weitere Raten werden nach Kursbeginn fällig.

4.5 Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Teilleistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

4.6 Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte wird das Honorar zwischen Agentur und Kunde im Voraus vereinbart.

4.7 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

4.8 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn Arbeiten hinzukommen und diese die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 50% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4.9 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

4.10 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

4.11 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur das Honorar für sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.

4.12 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.



**§ 5 Vertragslaufzeit/Kündigung Design Arbeit**

5.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen erstrecken sich über die angegebene Zeit des gebuchten Angebots. Das ordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen.

5.2 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere hat der Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern der Kunde mit fälligen Zahlungen nach Mahnung länger als 14 Tage im Verzug ist.

Der Kunde ist bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter zum Schadenersatz verpflichtet.

**§ 6 Termine**6.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

6.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

6.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.



**§ 7 Rücktritt vom Vertrag**

(1) ThetaHealing® Sitzungen

Die Buchungen von ThetaHealing® Sitzungen im Rahmen des ThetaHealing® Circles sind verbindlich. Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Absatz (2) Ziffer 9 BGB ausgeschlossen. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Auf Anfrage dem Kunden vorgeschlagene Terminoptionen werden für 48 Stunden reserviert. Nach Ablauf der 48 Stunden besteht kein Anspruch mehr auf die Terminoption.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebungen der ThetaHealing® Session ist bis spätestens 7 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % fällig und in Rechnung gestellt.

Bei Absagen 48 Stunden oder weniger vor dem Termin wird der volle Betrag als Ausfallhonorar fällig und in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Nichterscheinen ohne Absage.

Im Ausnahmefall findet die Sitzung innerhalb von bis zu 3 Monaten statt. Danach verfällt der Anspruch auf eine Sitzung.

(2) Brand & Webdesign

Die Buchung eines Design Services ist verbindlich. 
Die Agentur ist bei wichtigen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, insbesondere dann, wenn

- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.

(3) 1:1 Mentoring mit Theresa Zemann

Alle Buchungen sind verbindlich. Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Absatz (2) Ziffer g BGB ausgeschlossen.

Vereinbarte Termine sind ebenfalls verbindlich.

Terminverschiebungen der 1:1 Mentoring mit Theresa Zemann sind bis spätestens 7 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt.

Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden oder weniger vor dem Termin mit Theresa Zemann wird der volle Betrag als Ausfallhonorar fällig und in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Nichterscheinen ohne Absage.

Im Ausnahmefall findet die Mentoring Sitzung innerhalb von bis zu 3 Monaten statt. Danach verfällt der Anspruch auf eine Sitzung.

(4) Digitales Produkt

Wird das Produkt sofort digital ausgeliefert, kann es nicht zurückgegeben werden

Mit der Buchung verzichtet der Kunde auf das zustehende Widerrufsrecht, als die Leistung bereits direkt erbracht wird.

(5) Online Kurse

Die Teilnahme an einem Online Kurs ist verbindlich. Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Absatz (2) Ziffer g BGB ausgeschlossen.

Gebuchte Plätze können nicht vom Kunden weitergegeben oder weiterverkauft werden. Es ist dem Kunden untersagt, die Zugänge zu diesen Kursen, Dritten zugänglich zu machen.

Für technische Probleme oder einen nicht vorhandenen ordnungsgemäßen Facebook Account auf Seiten des Kunden ist Anbieter nicht verantwortlich.

**§ 8 Leistungserbringung
 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden**

8.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

8.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Vorschläge, Konzepte, Designentwürfe, Grafiken, Animationen, Bildbearbeitungen, Websites, Content Management Systeme und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Erfolgt binnen drei Tagen keine Rückmeldung, gilt dies als Freigabe des Kunden.

8.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

8.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; der Kunde hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dieser durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

8.5. Die Erbringung der Leistungen aus dem Vertragsgegenstand erfolgt zu den vereinbarten Terminen. Der Anbieter schuldet die sich aus der Angebotsbeschreibung ergebenden Einzelleistungen. Diese erbringt der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

8.6. Die Durchführung des Angebots aus dem Vertragsgegenstand ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Die Mindest-Teilnehmerzahl ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informiert der Anbieter den Kunden spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform über das Nichtstattfinden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

8.7. Der Anbieter behält sich vor, Kunden von der Fortsetzung einer Veranstaltung auszuschließen, wenn deren weitere Teilnahme eine nicht zu verantwortende Überforderung für den Kunden, andere Teilnehmer oder den Lehrer bedeuten könnte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Beiträge besteht in diesem Falle nicht.



**§ 9 Hinweis zum Widerrufsrecht**

Der Anbieter verpflichtet sich bereits bei Vertragsschluss alle, gegenüber Verbrauchern angebotenen, Veranstaltungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegeben Zeitraums zu erbringen. Es liegen daher gemäß § 312b Abs. 1, 3 Nr. 6 BGB keine Fernabsatzverträge vor und der Kunde hat kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

Im Übrigen richten sich die Angebote des Anbieters nicht an Verbraucher. Es besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312d Absatz. (1) BGB, § 312g Absatz (2) Ziffer 9 BGB

**§ 10 Haftung**

10.1 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.

10.2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass die Agentur in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Die Haftung der Agentur für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10.3. Die Verantwortung und Haftung für Form und Inhalt, Firmennamen- & Markenschutz, Urheberrechts- verletzungen, Patentrechtsverletzungen, etc. liegt ausschließlich beim jeweiligen Auftraggeber. Die Agentur trifft keine wie immer geartete Überprüfungspflicht hinsichtlich der erstellten Entwürfe, insbesondere in Form von markenrechtlichen Ähnlichkeitsrecherchen oder linguistischen Screenings. Die Verantwortung für die Durchführung solcher Überprüfungen liegt beim Auftraggeber, die Entscheidung über die Durchführung liegt ebenso in seinem Ermessen wie die Auswahl des hierfür gewählten Dienstleisters. Spricht die Agentur eine Empfehlung für einen Dienstleister aus, entsteht dadurch keinerlei Haftung für die erbrachten Leistungen des Dienstleisters.

10.4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber ein Jahr ab Fertigstellung der (Teil-)Leistung, geltend gemacht werden

10.5. Der Höhe nach ist eine Haftung pro Schadensfall mit dem Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10.6 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

**§ 11 Eigentumsrecht und Urheberschutz**

1. 10.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars – sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird – nur das unübertragbare Recht der Nutzung (einschließlich der Vervielfältigung) zu dem bei Auftragserteilung bekannt gegebenen und vereinbarten Zweck und dem dazu erforderlichen Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus; vor vollständiger Zahlung aller Rechnungen ist eine Nutzung nur auf jederzeitigen Widerruf gestattet.
2. 10.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
3. 10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
4. 10.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
5. 10.5. Der Kunde erwirbt kein Recht auf Übermittlung offener, zur Bearbeitung geeigneter Daten.

**§ 12 Kennzeichnung**

1. 11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur unter Verwendung ihres Firmenlogos samt einem Slogan und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
2. 11.2. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden sowie die für diesen erbrachte Leistungen als Referenz zu nennen.

**§ 13 Gewährleistung**

1. 12.1. Die Agentur leistet dafür Gewähr, dass ihre Leistungen branchenüblichen Standards entsprechen.
2. 12.2. Der Kunde hat die Leistungen der Agentur unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel der Agentur schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden vorerst nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Die Mängel werden in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
3. 12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.



**§ 14 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand**

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.